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+++ ACHTUNG! Haftungsrisiko bAV und BRSG ! +++

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Kärlicher Str. 29, 56218 Mülheim-Kärlich (Ortsmitte in Nähe der SPARKASSE)

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# VE-T-Special: Gutschein-Aktion läuft aus!

Sonder-AKTION-- "Wir verschenken 25,- EUR-Reisegutscheine an alle unsere Kunden bzw. an die es noch werden (wollen) oder uns einfach auch nur weiterempfehlen!" -- nach 4 Jahren, zum 1.1.2013 eingestellt!

>>> ... und so ging das!

>>> Alle TOP News ...


>>> s. Startseite! ... und in den >>> Presse-NEWS!

Mal Hand auf's Herz ...

... wo geht bei IHNEN die Schere am weitesten auseinander???

[Meint: Wo sehen Sie bei sich den größten Beratungsbedarf ?]

(c) 2010 by AXA


# ÜBRIGENS! Daran arbeiten wir in Kürze - mit NEU VEREINTEN KRÄFTEN - weiter:


# MEHR GELD aus LV-Auflösung ...

Die ProConcept AG ist ein internationaler Prozessfinanzierer, bestehend aus einem Team von Spezialisten aus der Wirtschaft und des Finanzmarktes - mit Zugriff auf ein Netzwerk von erfahrenen Rechtsanwälten und versierten Kanzleien!

WICHTIG! Zur Wahrnehmung Ihrer Interessen sollten Sie MÖGLICHST einen Rechtsschutzvertrag haben, der die Sparte Vertragsrecht beinhaltet, , denn nur so sind die Kosten für das Anfechtungsverfahren zur Rückabwicklung Ihrer Lebens- und Rentenversicherungen IN IHREM INTERESSE (also im Sinne einer gerechten Rückabwicklung), natürlich vollkommen gedeckt!
[HINWEIS! Sprechen Sie uns oder Ihren Versicherer vorab dazu konkret an!] ... Sollte es zu einer Ablehnung der Deckungszusage (Ihres RS-Versicherers) kommen, wird für Sie eine neue Modellart gewählt und dazu eine neue Abtretungsvereinbarung einreichen. Nach der Annahme der Abtretungsvereinbarung werden die Kosten für den Prozess dann von der ProConcept AG übernommen!!!

Folgende Unterlagen sind für die Anfechtung einer (laufenden) Lebens- oder Rentenversicherung nötig: Abtretungsvereinbarung, Abtretungsanzeige, Rechtsanwaltvollmacht* und die Police!
*[... werden durch uns ausgehändigt!]

Die unmittelbaren Kosten zur fach- und sachgerechten Kündigung und Überprüfung Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung betragen einmalig EUR 87,50 zzgl. einer späteren (erst einmal aber abgetretenen!) Beteiligung der ProConcept AG an den verbesserten Ablauf- bzw. Rückkaufwerten* gegenüber dem ursprünglichen Angebot Ihrer Versicherungsgesellschaft!
[Vgl. Dazu die dann vorgelegte Abtretungserklärung der ProConcept AG ...]

WICHTIG! Auch eine Verbesserung des Auszahlungsbetrages BEREITS GEKÜNDIGTER VERTRÄGE ist möglich! Diese müssen jedoch möglichst innerhalb von max. 5 Jahren* nach Kündigung bei der ProConcept AG durch uns eingereicht sein!! *[Diese Angabe bleibt jedoch ohne Gewähr, da es bei bestimmten Vertragsarten zu Abweichungen von diesem Richtwert kommen kann!]
BEI BEREITS GEKÜNDIGTEN VERTRÄGEN ist dann nur die evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung zu zahlen bzw. der Abschlag bzw. Einbehalt gem. der Abtretungsvereinbarung mit der ProConcept AG fällig!!

>>> Leider nicht bearbeitet werden können: Direktversicherungen (auch ehemalige), Pensionszusagen, Verträge der betrieblichen Altersvorsorge, Riester-, Kaiser- und Rüruprenten!

IN JEDEM FALL sollten Sie VORAB mit Hilfe des kostenlosen „ONLINE Sofort-Check“ Ihren möglichen Mehrerlös, der bei der Anfechtung des Vertrages erreicht werden soll/kann, errechnen und dabei feststellen, ob sich das Einreichen Ihres Vertrages rechnet!!!
[KLICKEN Sie dazu bitte auf den unten stehenden Banner und auf der dann folgenden Seite finden Sie dann auf der linken Seite den Button "ONLINE Check"!]

>>> ARBEITSLOS - unmöglich !??


Rechtzeitig gegen finanzielle Belastungen bei Arbeitslosigkeit versichern!

# Starthilfe für Kinder und Enkel


* Mit OMA und OPA sicher in die Zukunft! Hier bietet etwa das IDEAL START-HILFE-PAKET ein einizigartiges Versorgungsmodell für JUNG und ALT! >>>mehr!?!

 

# BETRIEBLICHE AV


Clever SPAREN!

Warum die zusätzliche Altersvorsorge auch noch aus dem NETTO-Lohn bezahlen ???

Nutzen Sie die Ihnen zustehenden "VL" (Vermögenswirksamen Leistungen) und stecken Sie sie in eine "bAV" (betriebliche Altersversorgung) !
MEHRWERT PUR!

>>>Hier eine Musterberechnung zum ausdrucken! [81 KB]

>>>Weitere TIPS

 

#TOP-Thema 2012: Erhebliche Teuerung durch UNISEX!


Zum 21.12.2012 läuft die letzte Möglichkeit ab, NEUEN VERSICHERUNGSSCHUTZ ZU DEN GÜNSTIGEN alten, getrennt kalkulierten TARIFIERUNGEN abzuschließen!


Für MÄNNER sind es insbesondere

+ alle Arten von RENTENzusatzversicherungen
+ Krankenversicherungen und
+ Pflege-/Pflegezusatzversicherungen

die z.T. erheblich teurer werden bzw. erheblich weniger Leistung bieten!

Für die WEIBLICHEN Interessenten sind folgende Tarife von erheblichen Teuerungen (z.T. weit > 50%!) bzw. reduzierten Leistungen betroffen:

+ Risikolebensversicherungen und
+ Unfallversicherungen

>>>
HIER finden Sie unser Schnell-Merkblatt zum Thema "UNISEX-Tarifierung ab dem 21.12.2012" [1.564 KB]

oder

>>>
sehen Sie den Kurzbericht des ZDF zum Thema!

# Letzte Chance 2011 / bessere Altersvorsorge

# ACHTUNG! NEUERLICHE VERSCHLECHTERUNGEN der Rahmenbedingungen, IHRE KÜNFTIGE ALTERSVORSORGE - ab 1.1.2012 - betreffend!


1. Grantiezinsabsenkung auf 1,75%
Ab dem 01.01.2012 dürfen die Versicherer ihren Kunden maximal 1,75 % Garantiezins ausgeben. Die garantierten Kapitalabfindungen bzw. Renten werden entsprechend niedriger ausfallen. Auch Fondspolicen mit der Beitragsgarantie werden betroffen sein.

2. Anhebung der Altersgrenzen auf das Mindestendalter von 62 Jahren (zur steuerlichen Besserstellung)
Ab dem kommenden Jahr beginnt schrittweise die Verschiebung der Regelaltersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Dies hat gleichzeitig Auswirkungen auf die Förderprodukte! Der frühestmögliche Rentenbeginn bei Riester- und Rürupverträgen für Abschlüsse in 2012 ist dann das vollendete 62. Lebensjahr! Diese Veränderung gilt auch für die betriebliche Altersversorgung.

3. Noch die alte Steuerregelung sichern !
Lebens- und Rentenversicherungen, die noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, können noch den Steuervorteil bei Kapitalabfindung erhalten, wenn sie das Alter von 60 Jahren erreicht haben. Ab 2012 wird die Voraussetzung für das günstige Halbeinkünfteverfahren (gem. § 20, Abs.1 Nr. 6 Satz 2 EStG) auf das Endalter 62 (derzeit 60 Jahre) erhöht Diese Regelung gilt auch für Verträge der 3. Schicht!
Zwar können Kunden weiterhin vor dem 62. Lebensjahr eine Kapital- oder Rentenversicherung beantragen - allerdings werden dann die vollen Erträge besteuert.

4. Umstellung der Tarife auf Unisex !
2012 gibt es eine weitere Umstellung. Zum 21. Dezember 2012 werden die geschlechtsunabhängigen Unisextarife eingeführt. Es ist zu erwarten, dass sich dadurch beispielsweise bei Männern die z.B. die Rentenleistung um bis zu 10 % verringert.


Aus diesen Gründen ist also UNBEDINGT noch Ihr AKTIV-WERDEN in 2011 notwendig!

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